Alte Axenstrasse

So geht es mit der bestehenden Axenstrasse weiter

Künftig soll der Durchgangsverkehr auf der A4 Neuen Axenstrasse abgewickelt werden. Die alte Axenstrasse bleibt auch nach der Eröffnung der neuen Tunnels bestehen. Sie wird für die Bedürfnisse des Langsam-, Landwirtschafts- und Gästeverkehrs angepasst sowie neu signalisiert. Gleichzeitig dient sie der Erschliessung von Sisikon, Riemenstalden und Morschach.

Zwei wichtige Vorgaben
Die Gesamtkapazität der beiden Strassen wird im Rahmen des Neubauprojekts so begrenzt, dass eine Kapazitätserhöhung ausgeschlossen ist. Für die alte Axenstrasse gibt es ausserdem ein Erhaltungsprojekt des Bundes, bevor sie zur Kantonsstrasse wird. Deshalb sind für die alte Axenstrasse zwei Aspekte von hoher Bedeutung:

  • Flankierende Massnahmen (FlaMa) 
  • Um eine Kapazitätserweiterung auszuschliessen, werden auf der alten Axenstrasse verschiedene Flankierende Massnahmen (FlaMa) umgesetzt. Sie dienen dazu, die Leistungsfähigkeit dieser Strasse einzuschränken, damit sie vom Durchgangsverkehr nicht genutzt wird. Die Höchstgeschwindigkeit auf der alten Axenstrasse liegt – nach Eröffnung der A4 Neuen Axenstrasse – bei 60 km/h. Ein durchgehender Radstreifen und Ausstellplätze an touristisch interessanten Stellen werten die Strasse für den Langsamverkehr auf.

    Die engräumige Strecke in Sisikon innerorts ist besonders wichtig, um das Dorf zu entlasten. Hier werden spezielle FlaMa (Mischverkehrszone, Kernfahrbahn, Eingangspforte etc.) geprüft. Die Umgestaltung wird für die nächste Projektierungsphase konkretisiert. Auch die Abzweigungen nach Riemenstalden und Morschach werden modernisiert.

    Da die alte Axenstrasse in einer «Landschaft von nationaler Bedeutung» (BLN-Gebiet) liegt, erfolgen die Anpassungen punktuell und behutsam. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK).

    Trotz der Kapazitätseinschränkungen muss die alte Axenstrasse für alle Verkehrszustände verfügbar bleiben. Sie dient – falls notwendig – als Ausweichroute, etwa bei einer Sperrung des Sisikoner Tunnels oder des Morschacher Tunnels.

     
  • Erhaltungsprojekt und Übergabe 
  • Nach der Inbetriebnahme der A4 Neuen Axenstrasse als Nationalstrasse 2. Klasse wird die alte Axenstrasse an die Kantone Schwyz und Uri übergeben. Dies hat der Bundesrat 2009 mit dem Generellen Projekt zur A4 Neuen Axenstrasse beschlossen. Dabei hat sich der Bund verpflichtet, vor der Rückgabe die alte Strasse in einem separaten Erhaltungsprojekt des Bundesamts für Strassen (ASTRA) instand zu stellen.

    Erst nach dieser Totalsanierung wird die alte Axenstrasse zur Kantonsstrasse. Der betriebliche Unterhalt ist von da an Sache der Kantone Schwyz und Uri. An den Kosten wird sich der Bund mitbeteiligen, da die alte Axenstrasse bei Sperrungen auf der A4 Neuen Axenstrasse als Ausweichroute verfügbar sein muss. Dank der Totalsanierung vor der Trägerschaftsänderung wird bis 2050 voraussichtlich kein grösserer baulicher Unterhalt anfallen.