Bauherrschaft

Zwei Kantone bilden die Bauherrengemeinschaft

Weil das Projekt A4 Neue Axenstrasse noch vor dem Neuen Finanzausgleich (NFA) des Bundes beschlossen wurde, wird es noch nach den alten gesetzlichen Bestimmungen geführt: Die Verantwortung für die Bauherrschaft liegt nach dem Territorialprinzip bei den Anliegerkantonen Schwyz und Uri. Sie haben sich in einer Bauherrengemeinschaft zusammengeschlossen, wobei die Federführung beim Kanton Schwyz liegt. Die Oberaufsicht im Projekt A4 Neue Axenstrasse ist Sache des Bundesamts für Strassen (ASTRA).

  • Projektleitung und Steuerungsausschuss 
  • Gesamtleiter des Projekts A4 Neue Axenstrasse ist Stefan Gielchen (Tiefbauamt Schwyz). Sein Stellvertreter ist Peter Vorwerk (Amt für Tiefbau Uri). Im Steuerungsausschuss sind die Baudirektoren von Uri und Schwyz, die beiden Kantonsingenieure, die Zuständigen des ASTRA und weitere Verantwortliche vertreten.

    Folgende Ingenieurbüros sind für die Bauherrenunterstützung zuständig:

    F. Preisig AG, Zürich (www.preisigag.ch)
    Amberg Engineering AG, Regensdorf (www.ambergengineering.com

     
  • Projektverfasser und Planungsbüros 
  • Folgende Planungsunternehmen arbeiten in der Ingenieurgemeinschaft Axen mit:

    Lombardi AG, Beratende Ingenieure, Luzern (www.lombardi.ch)
    Locher Ingenieure AG, Zürich (www.locher-ag.ch)
    B+S AG, Bern (www.bs-ing.ch)
    BG Ingénieurs Conseils SA, Lausanne (www.bg-21.com)


    Im Weiteren arbeiten die folgenden Planungsbüros mit:

    Geologische Begleitung: CSD Ingenieure AG, Altdorf (www.csd.ch)
    Umweltbaubegleitung: AFRY Schweiz AG, Zürich (www.afry.com)
    Betriebs- und Sicherheitsausrüstung (BSA): AFRY Schweiz AG, Zürich (www.afry.com)
    Lüftung: HBI Haerter AG, Zürich (www.hbi.ch)