Umwelt
Ein mehrstufiger Prozess sichert die Nachhaltigkeit
Das Wichtigste in Kürze
- Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach den Richtlinien des Bundes wird die Einhaltung der umweltrechtlichen Vorschriften gesichert.
- Die UVP ist Teil des massgeblichen Bewilligungsverfahrens.
- Es wurden verschiedene Stellen einbezogen.
- Punktuelle Projektänderungen sind eingeflossen und führen zu einem positiven Ergebnis.
Der Bau der Neuen Axenstrasse ist ökonomisch und ökologisch nachhaltig. Das Projekt A4 Neue Axenstrasse unterliegt einer mehrstufigen Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Verfahren ist durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt. Für das Generelle Projekt wurde 2007 die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) 2. Stufe durchgeführt. 2008 fand eine intensive Ämterkonsultation statt. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU), die Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und weitere Institutionen nahmen detailliert Stellung.
Projektanpassungen für die Umwelt
In der Folge wurde das Projekt in einzelnen Punkten angepasst: Umweltrelevante Projektänderungen betrafen die Portallüftungszentralen, den Ausfahrtstunnel Gumpisch und den Verzicht auf separate Sicherheitsstollen, indem der Fluchtweg über den Werkleitungskanal erfolgt. Im Rahmen des Ausführungsprojektes wurde die UVP 3. Stufe erarbeitet. Der umfassende Bericht bestätigt, dass die baubetrieblichen und verbleibenden Umweltauswirkungen des Projektes A4 Neue Axenstrasse im Einklang mit den umweltschutzrechtlichen Bestimmungen stehen. Die geplanten Massnahmen werden im Detailprojekt konkretisiert und bei der Realisierung sorgfältig berücksichtigt. Dabei erfolgt eine laufende Umweltbaubegleitung (UBB). Die Materialbewirtschaftung ist während dem Bau ein wichtiger umweltrelevanter Bereich.