13. Mai 2021

Bau der Hilfsbrücke ausgeschrieben

Die vom Bundesverwaltungsgericht freigegebenen Arbeiten für die A4 Neue Axenstrasse schreiten planmässig voran. Im aktuellen Amtsblatt ist der Bau der Hilfsbrücke am Gumpisch ausgeschrieben. Die Hilfsbrücke schafft den für den Bau der Galerie Gumpisch notwendigen Platz.

Die Plangenehmigungsverfügung für den Bau der neuen Axenstrasse ist aufgrund einer Beschwerde von Umweltverbänden noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Für einige Projektbestandteile hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde jedoch zumindest die aufschiebende Wirkung entzogen. Dazu zählen die Baustromversorgung, Ersatzbiotope in Ingenbohl und die Bauarbeiten im Bereich Gumpisch. Der Bau der Ersatzbiotope ist bereits weit fortgeschritten, die Ausschreibung für die Baustromversorgung ist erfolgt.

Voraussetzung für den Bau der Galerie Gumpisch
Mit der Ausschreibung der Hilfsbrücke am Gumpisch wird das dritte Element, das vom Bundesverwaltungsgericht von der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde ausgenommen wurde, in Angriff genommen. Die Hilfsbrücke wird seeseitig parallel zur bestehenden Axenstrasse auf einer Länge von rund 150 Metern errichtet. Sie ist nötig, um Platz für die Arbeiten am Voreinschnitt und die Realisierung der Galerie Gumpisch zu schaffen. Zudem wird durch die Hilfsbrücke eine sichere Verkehrsführung während der Bauphase gewährleistet. Um einen raschen Aufbau zu ermöglichen, ist ein modularer Aufbau aus Stahl- und Betonelementen vorgesehen. Nach der Fertigstellung der Galerie Gumpisch werden die Hilfsbrücke und die Fundamente wieder entfernt.

Gemäss aktueller Planung ist der Baubeginn der Hilfsbrücke im Frühjahr 2022 vorgesehen.